Zwangsvollstreckung über Jahre erfolglos

Die Schuldnerin schuldet dem Gläubiger insgesamt 31.521,84 EUR. Der Gläubiger versucht seit Jahren vergeblich, seine Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Die Schuldnerin ist Eigentümerin eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks. Sie wohnt in einer der Wohnungen. Das Grundstück ist mit Grundpfandrechten in Höhe von insgesamt 426.149,38 EUR belastet. Auch der Gläubiger ließ mehrfach Zwangssicherungshypotheken zur Sicherung seiner Forderungen eintragen. Die Belastungen schöpfen den Wert des Grundstücks nicht aus. Im Zwangsversteigerungsverfahren wurde der Verkehrswert des Grundstücks auf 810.000 EUR festgesetzt.

Zwangsversteigerung scheitert an Suizidgefahr

Am 2.2.2010 wurde (auch) auf Antrag des Gläubigers die Zwangsversteigerung des Grundstücks angeordnet. Das Zwangsversteigerungsverfahren wurde im Jahr 2015 wegen fachärztlich bestätigter Suizidalität der Schuldnerin eingestellt. Nach Angaben ihrer Verfahrensbevollmächtigten ist die Schuldnerin seither zudem auch an Krebs erkrankt. Im Jahr 2019 wurde auf Antrag einer anderen Gläubigerin die Zwangsverwaltung des Grundstücks der Schuldnerin angeordnet. Der Zwangsverwalter vermietete zwei der bis dahin leerstehenden anderen Wohnungen.

Neuer Weg: Insolvenzantrag

Der Gläubiger hat am 19.7.2018 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin beantragt. Die anwaltlich vertretene Schuldnerin ist dem Antrag entgegengetreten. Sie hat darauf verwiesen, dass die Forderungen des Gläubigers vollständig dinglich gesichert seien. Gleiches gelte für die anderen gegen sie gerichteten Forderungen. Sie beabsichtige, ihre Verbindlichkeiten durch die Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum und die anschließende Veräußerung einzelner Wohnungen zu begleichen. Nach dem im Eröffnungsverfahren eingeholten Gutachten des Beteiligten zu 2 betragen die fälligen Verbindlichkeiten der Schuldnerin jedenfalls 336.704,86 EUR.

Insolvenzverfahren eröffnet – Schuldnerin wehrt sich

Mit Beschluss vom 28.6.2019 hat das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und den weiteren Beteiligten zu 2 zum Insolvenzverwalter bestellt. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin ist erfolglos geblieben. Mit ihrer vom LG zugelassenen Rechtsbeschwerde will die Schuldnerin weiterhin die Abweisung des Eröffnungsantrags erreichen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge