Die Teilnahme am Offenbarungstermin hat besondere Vorteile. Insbesondere sichert sie die sachgerechte Ausübung des Fragerechtes und vor allem die Option nachzufragen. Letztlich kann im Termin selbst mündlich ein Vollstreckungsauftrag erteilt werden, wenn der Schuldner mit dem Auto gekommen ist oder ein wertvolles Smartphone mit sich führt. Das LG Dortmund verhindert zu Recht, dass diese Möglichkeiten dem Gläubiger allein durch das "Vergessen" der Benachrichtigung entzogen werden.

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