Schuldner in der Insolvenz, Finanzamt verlangt Steuern

Am 2.8.2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Der Arbeitgeber des Schuldners zahlte den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an die Insolvenzverwalterin und den unpfändbaren Teil an den Schuldner aus. Für die Jahre 2012, 2013 und 2014 berücksichtigte das Finanzamt als Einkünfte des Schuldners dessen Arbeitseinkommen und Gewinnanteile als Kommanditist der S. Immobilien GmbH amp Co. KG. Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag gegen das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners mit einem Anteil fest, der dem Verhältnis des unpfändbaren Arbeitseinkommens zur Bemessungsgrundlage entspreche, und verlangte die Zahlung von zuletzt 26.081,39 EUR.

Schuldner stellt Antrag nach § 765a ZPO

Der Schuldner hat am 9.2.2017 unter Bezug auf § 765a ZPO beantragt, die "Lohnpfändung" im laufenden Insolvenzverfahren in Höhe von 26.081,39 EUR aufzuheben und einzustellen. Der Antrag ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Mit seiner vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner seinen Antrag weiter. Während des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat das Insolvenzgericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt.

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