Hinweis

Der Schuldner darf die Kontoauszüge dabei weder ganz noch teilweise schwärzen. Dies gibt neue Möglichkeiten im Informationsmanagement, weil die Kontoauszüge nicht nur die Zu- und Abgänge auf dem Konto zeigen, sondern zugleich natürlich auch die Quelle von Zugängen aufdecken. Gerade bei einer nachrangigen Kontopfändung kann so ggfs. eine Pfändung an der Quelle ertragreich sein. Aus den Verträgen ergeben sich ggfs. Hinweise auf Sicherungsrechte.

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