PfÜB unwirksam wegen fehlender Vollmacht?

Der Schuldner sah sich einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgesetzt. Er beanstandete, dass das vertretende Inkassounternehmen dem Antrag keine Originalvollmacht beigefügt habe. Der Antrag sei deshalb unwirksam. Das LG Memmingen (2.3.2018 – 44 T 1348/17) hat dem widersprochen. Der Schuldner geht im Wege der Rechtsbeschwerde gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor und beantragt vor dem BGH, dessen weitere Vollziehung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde auszusetzen.

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