Streit um die Erfüllung einer Auskunftspflicht

In einer erbrechtlichen Auseinandersetzung war der Schuldner zur Auskunft verurteilt worden. Er war der Meinung, die Auskunft ordnungsgemäß erteilt zu haben, während der Gläubiger die Auskunft für lückenhaft hielt und deshalb einen Zwangsgeldantrag nach § 888 ZPO stellte.

Der Schuldner erhob im Zwangsgeldverfahren den Erfüllungseinwand und erhob zusätzlich Vollstreckungsgegenklage. Letztere hielt das OLG für unzulässig. Es fehle das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage.

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