Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Den Modulen vorangestellt sind – leider nicht modular gegliederte – Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel des Bevollmächtigten – und zum Empfängerkonto für ggfs. vom Gerichtsvollzieher eingezogene Gelder. Dem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist die Anlage 6, mithin die Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag. Nachfolgend werden die Einzelheiten zum allgemeinen Teil dargestellt.

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