Bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen, d.h. der Einziehung unbestrittener Forderungen durch einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister, steht weniger die Berechtigung der Forderung als vielmehr die mangelnde Leistungsfähigkeit des Schuldners im Fokus. Das Mittel der Wahl ist dann die Zahlungsvereinbarung in Form einer Raten- oder Teilzahlung oder auch ein Abfindungsvergleich.

Die Suche nach der optimalen Rate

Bei Raten- und Teilzahlungsvergleichen kommt es einerseits darauf an, die "optimale Rate" zu vereinbaren, die nicht immer der höchsten Rate dem Nennwert nach entspricht. Eine niedrigere Rate, die dann aber auch kontinuierlich und verlässlich gezahlt wird, ist meist mehr wert als eine höhere Rate, die dann bei der kleinsten finanziellen Turbulenz auf Seiten des Schuldners ausgesetzt wird.

Wann soll der Schuldner zahlen?

In Zahlungsvereinbarungen sind als vereinbarte Zahlungszeitpunkte regelmäßig der 1. oder der 15. des Monats zu finden. Dahinter steht die nachvollziehbare Logik, dass der Schuldner an diesem Tag sein wesentliches Einkommen erhält.

Das umschreibt zugleich das Problem. Auf diese Zahlungszeit fokussieren sich nämlich alle Gläubiger und auch sonstige Vertragspartner des Schuldners, sodass die Gefahr, dass die Überweisung nicht ausgeführt wird oder es zu einer Rücklastschrift kommt, an diesen Tagen deutlich erhöht ist. Zu diesen Zeitpunkten, d.h. in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltszahlung, werden nämlich auch der Vermieter, der Energieversorger oder der Telekommunikationsanbieter und sonstige regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen gezahlt.

Wann bekommt der Schuldner Geld?

Die Aufgabe des optimierenden Rechtsdienstleisters ist es deshalb, mit dem Schuldner zu klären, ob es andere Zeitpunkte gibt, zu denen der Schuldner regelmäßig einen Zahlungszufluss erwartet, und die sich deshalb im Sinne einer größeren Zahlungsstabilität besser als Einzugszeitpunkt für die Rate oder Teilzahlung eignen.

Zu denken ist hier daran, dass

das Bürgergeld immer am Letzten des Vormonats gezahlt wird, damit der Schuldner am Beginn des Monats über eine hinreichende Liquidität verfügt,

Checkliste: Auszahlungstermine Bürgergeld 2024

 
Monat Auszahlungstag
März Donnerstag, den 29.2.2024
April Freitag, den 29.3.2024
Mai Dienstag, den 30.4.2024
Juni Freitag, den 31.5.2024
Juli Freitag, den 28.6.2024
August Mittwoch, den 31.7.2024
September Freitag, den 30.8.2024
Oktober Montag, den 30.9.2024
November Donnerstag, den 31.10.2024
Dezember Freitag, den 29.11.2024
Januar 2025 Dienstag, den 31.12.2024
nicht wenige Schuldner von Dritten durch regelmäßige Zahlungen in Form von Schenkungen unterstützt werden (Eltern, Großeltern, Geschwister etc.),
letztlich das Kindergeld in Abhängigkeit von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer verteilt über den gesamten Kalendermonat ausgezahlt wird.
 

Hinweis

Zwar hat der Schuldner in den seltensten Fällen Kenntnis von seiner Kindergeldnummer, sodass hierüber der Zahlungstag praxisnah kaum ermittelt werden kann. Sehr wohl kann der Schuldner aber für den laufenden Monat oder den Vormonat bekunden, wann ihm das Kindergeld gezahlt wurde. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass die meisten Schuldner im Zustand der Mangelverwaltung Ausgaben exakt auf die Tage der Einkommenszuflüsse planen. Aus dem tatsächlichen Zahlungstag kann dann auf die Endziffer der Kindergeldnummer geschlossen werden, was wiederum die Feststellung erlaubt, an welchem Tag der Zufluss in welchem Monat erfolgt.

 

Tipp

Hier finden Sie den Kindergeldauszahlungsplan für das Jahr 2024 als PDF-Dokument: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ueberweisungsplan-2024_ba046037.pdf oder geben Sie in der Suchmaschine die Begriffe "Kindergeldauszahlung plan pdf" ein.

Der Kindergeldauszahlungsplan sieht so für Januar und Februar 2024 folgende Auszahlungszeitpunkte vor:

Probieren Sie es aus und fragen Sie den Schuldner, an welchem Tag er zum letzten Mal das Kindergeld bekommen hat! Fragen Sie ggfs. weiter, wenn er keine Auskunft geben kann, und bitten Sie ihn, auf den Kontoauszug oder den Leistungsbescheid über das Kindergeld zu schauen.

Nach dem "Wann" stellt sich die Frage nach dem "Wie"

Nach der Frage, wann der Schuldner zahlen soll, stellt sich die Frage nach dem Zahlungsweg, dem "Wie" des Zahlens. Üblicherweise kommen die Einzelüberweisung, die SEPA-Lastschrift, der Dauerauftrag oder der Einsatz unterschiedlicher Payment-Systeme in Betracht.

Hier müssen die Vor- und Nachteile abgewogen werden:

So ist die Einzelüberweisung unstetig und hängt von der monatlichen Erinnerung des Schuldners ab, erlaubt aber dem Schuldner auch eine Anpassung, wenn er einmal mehr oder weniger zahlen kann, ohne dass gleich die ganze Rate ausfällt.
Das SEPA-Lastschriftmandat gibt dem Gläubiger eine gewisse Flexibilität, wann er einzieht, und lässt es deshalb zu, leicht abweichende Tage beim Zahlungszufluss – wie beim Kindergeld – zu berücksichtigen. Andererseits beginnt die insolvenzrecht...

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