Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) insgesamt zwei Seiten. Er wird ergänzt durch die Anlage 5 zur ZVFV, den Entwurf eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie je nach dem zu vollstreckenden Anspruch die Anlage 7 zur ZVFV zur Aufstellung von Forderungen, die keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sind, oder die Anlage 8 zur ZVFV für die Aufstellung von Forderungen bei der Vollstreckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen.

Weder vom Formularzwang erfasst noch als selbstständiges Formular vorgesehen ist der Antrag auf Erlass eines isolierten Überweisungsbeschlusses nach vorangegangenem Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses.

Überblick zu den Angaben im Antrag

Leider ist die Anlage 4, d.h. der Antrag, nicht modular gegliedert. Er umfasst ansonsten

Dem Antrag nach Anlage 4 zwingend beizufügen ist die Anlage 5 ZVFV, mithin der korrespondierende Beschlussentwurf, und entweder die Anlage 7 oder 8 ZVFV als Aufstellung der zu vollstreckenden Forderungen.

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