Schuldner leistet Unterhalt für nicht leibliche Tochter

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung und hat eine Kontopfändung ausgebracht. Es handelt sich um ein P-Konto. Am 12.12.2018 begehrte der Schuldner die Erhöhung des pfandfreien Betrages um eine weitere unterhaltsberechtigte Person. Der Schuldner führt in seinem Antrag aus, dass die minderjährige Tochter der Ehefrau mit im Haushalt lebt. Der Kindesvater komme der Unterhaltspflicht nicht nach, so dass der Schuldner das minderjährige Kind der Ehefrau unterhalten müsse. Die Gläubigerin hat zu dem Antrag nicht Stellung genommen.

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