Das nichtzurückgezahlte Darlehen

Die Gläubigerin hat der Schuldnerin diverse Darlehen gewährt. Die Schuldnerin hat immer wieder versprochen, diese zurückzuzahlen. Auch verwies sie darauf, dass die Rückzahlungsansprüche durch Pferde, Bilder und Schmuck gesichert seien. Nachdem die Rückzahlung nicht erfolgte, wurde die Bevollmächtigte mit der Titulierung beauftragt. Mit Zinsen und Kosten beläuft sich die Vollstreckungsforderung auf inzwischen fast 49.000 EUR.

Pferde, Bilder, Schmuck, aber an nichts dranzukommen?

Die Sach- und Forderungspfändung blieb erfolglos und auch die Einholung von Drittauskünften hat keine weiteren Erkenntnisse gebracht, so dass (erneut) die Vermögensauskunft abgenommen wurde. Die Schuldnerin wohnt mit ihrer Tochter zusammen, die ein Pferd (A) reitet, wobei die Wertangaben zwischen 15.000 EUR und 80.000 EUR schwanken.

Die Schuldnerin gibt in der Vermögensauskunft an, das Pferd (A) gehöre seit 2020 der Tochter und einer weiteren Frau. Zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung hätten diese 20.000 EUR gezahlt und das Pferd dann zu Eigentum übernommen.

Fragen über Fragen …

Unsere Leserin hatte in der FoVo-Sprechstunde ganz viele Fragen, die wir dort zum Teil intensiv diskutieren konnten und hier nun ergänzend beantworten:

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich das Pferd pfänden will? Wie laufen die Pfändung und die Zwangsversteigerung ab?
Was passiert während des Anfechtungsverfahrens? Muss die Gläubigerin die Kosten der Versorgung des Pferdes tragen?
Kann ich mit der Auskunft, dass die Schuldnerin ihrer Schwester die wertvollen Bilder – vermeintlich zur Begleichung von Schulden – 2019 übereignet hat, etwas anfangen?
Die Schuldnerin teilt mit, dass sie – gelegentlich – das Konto der Tochter mitbenutzt. Kann ich das Konto pfänden?
Die Schuldnerin behauptet, dass sie 35 EUR in der Geldbörse hat, diese aber ihrer Tochter gehören. Darf man einfach behaupten, das Geld gehöre einem nicht? Hätte der GV das Geld nicht wegnehmen müssen?
Die Schuldnerin gibt an, Schmuck im Pfandhaus zu haben. Habe ich als Gläubigerin Auskunftsrechte?
Die Schuldnerin hat eine Website. Kann ich mit dieser Information etwas anfangen?
Die Schuldnerin gibt an, als Unternehmensberaterin selbstständig tätig zu sein und nur zurzeit keine Aufträge zu haben. Warum hat die Schuldnerin ihre Auftraggeber nicht angegeben? Warum wurde das Ergänzungsblatt 1 nicht ausgefüllt? Wie kann ich das pfänden, wenn ich nicht weiß, wer der Drittschuldner ist?

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