Rz. 2

Es gibt nur eine Form der Kapitalgesellschaft, nämlich die Aktiengesellschaft (osakeyhtiö), die aber in die private und die öffentliche Aktiengesellschaft eingeteilt wird. Für beide Formen der Aktiengesellschaft ist Osakeyhtiölaki (OYL), das finnische Aktiengesetz, anwendbar (OYL 1:1.1). Das im Jahre 1978 erlassene Gesetz wurde nach dem Beitritt Finnlands in den EWR und – am 1.1.1995 – in die Europäische Union im Jahre 1997 grundlegend reformiert. Eine weitere grundlegende Reform fand im Jahr 2006 statt. Dabei wurde den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die in Finnland meist in der Rechtsform der privaten Aktiengesellschaft tätig sind, durch flexiblere Vorschriften mehr Wahlmöglichkeiten gegeben. Danach wurden noch weitere kleinere Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitenden Verschmelzungen und die Bestimmungen über die Abschlussprüfer, vorgenommen.

 

Rz. 3

Bei der Reform des Aktienrechts im Jahr 1997 wurde die Einführung einer Rechtsform ähnlich der deutschen GmbH diskutiert, letztlich jedoch abgelehnt. Zusammen mit Schweden und Norwegen wollte man sich lieber am englischen Modell ("private and public companies") orientieren. Diese Unterscheidung führt in der Praxis dazu, dass Finnland bei der Umsetzung jeder neuen aktienrechtlichen Richtlinie jeweils entscheiden kann, ob auch die Regelungen hinsichtlich der privaten Aktiengesellschaft betroffen sind.[4]

 

Rz. 4

Die private und die öffentliche Aktiengesellschaft unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse an das Grundkapital, an die Übertragung der Aktien sowie durch die Voraussetzungen hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft.[5]

 

Rz. 5

Die Firma der Gesellschaft gibt Auskunft darüber, ob es sich um eine private oder eine öffentliche Aktiengesellschaft handelt. Enthält die Firma keinen Zusatz, dass sie eine öffentliche Aktiengesellschaft ist ("julkinen osakeyhtiö", abgekürzt "Oyj"), gilt sie als eine private Aktiengesellschaft ("yksityinen osakeyhtiö", abgekürzt "Oy") (OYL 2:3.1.1; TNL 7.1.4).

[4] Vgl. Kocher, Kapitalgesellschaft & Co. KG in Finnland, S. 101 m.w.N.
[5] Vgl. näher hierzu Wilske/Miettinen/Kocher, RIW 2002, 94 ff.

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