Entscheidungsstichwort (Thema)

Bedingter Verzicht des Gesellschafters auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens gegenüber der überschuldeten GmbH

 

Leitsatz (redaktionell)

Verzichtet ein Gesellchafter nach dem 31.12.1997 unter der Bedingung auf seine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen gegenüber der überschuldeten und kreditunwürdigen GmbH, dass die Forderung wieder auflebt, sobald die GmbH ein positives Eigenkapital erwirtschaftet hat, so entsteht durch die Auflösung der Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH ein außerordentlicher Ertrag, der nicht durch eine entsprechende Einlage des Forderungsverzichts neutralisiert werden kann, da der Teilwert der eingelegten Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einlagehandlung Null DM beträgt.

 

Normenkette

EStG § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1 S. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5

 

Tatbestand

Streitig ist die Bilanzierung eines Forderungsverzichts in Höhe von … DM mit einer auflösenden Bedingung.

Die Klägerin (Klin) ist eine im Jahr 1970 gegründete GmbH, deren Stammkapital im Streitjahr 1998 … DM betrug. Davon hielten … Stammkapitalanteile in Höhe von … DM und … in Höhe von … DM. Die Klin ist auf dem Bereich der … tätig. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf den Gesellschaftsvertrag vom 23.1.1970 nebst den Nachträgen vom 20. Juni 1990 und 15.12.1995 verwiesen. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit 1.1.1996 …

Die Klin erwirtschaftete seit langer Zeit immer wieder Verluste. Im Jahre 1994 betrug der Verlustvortrag bereits … DM. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte der frühere Gesellschafter … der zwischenzeitlich verstorben ist, persönlich für Bankverbindlichkeiten gegenüber der … in Höhe von … DM (langfristige Darlehen) sowie für die kurzfristigen Darlehen in Höhe von … DM eine Bürgschaft geleistet. Nach B II Ziff. 6 des Bilanzberichts zum 31.12.1994 lag damals eine Überschuldung nicht vor, weil der Gesellschafter … der Vater des jetzigen Gesellschafter-Geschäftsführers … – für sämtliche Bankverbindlichkeiten die persönliche Bürgschaft übernommen hatte. Im Jahre 1995 hatte der Gesellschafter … ebenfalls in Höhe von … DM Bürgschaften gegenüber der … für von ihr ausgereichte Darlehen gegeben, die durch Grundschulden in Höhe von … DM besichert worden waren. Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert waren insgesamt Kredite in Höhe von … DM. Die Bürgschaften waren auf dem Privateigentum des Gesellschafters, Haus und Grundstück … abgesichert.

Am 15.12.1995 wurde … als Geschäftsführer zum 31.12.1995 abberufen. Mit Wirkung ab 1.1.1996 wurde … zum alleinigen Geschäftsführer bestellt.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31.12.1995 betrug … DM, die Gesellschafterdarlehen betrugen zum 31.12.1994 DM … zum 31.12.1995 DM … und erhöhten sich im Folgejahr, da der Gesellschafter-Geschäftsführer … zum 31.12.1996 die Darlehen der … in Höhe von insgesamt … DM übernahm, so daß das Gesellschafterdarlehen zum 31.12.1996 auf … DM anstieg, wovon DM … eine Restlaufzeit von über 5 Jahren hatte. Auf den Darlehensvertrag vom 18. Dezember 1996 zwischen der Klin und dem Geschäftsführer … nebst Anlagen wird Bezug genommen.

Zusätzlich war ursprünglich ein Kontokorrentkredit über … DM bei der … … durch eine Bürgschaft des Gesellschafters … abgesichert. Auch diese war auf dem Gründstück … das sich im Privateigentum des Gesellschafters befand, besichert.

Der Gesellschafter … verstarb am … 1997. Durch Erbfolge ging der Geschäftsanteil auf die Erbengemeinschaft, bestehend aus den Kindern … … und … zu gleichen Teilen über. Diese war zum 31.12.1997 Anteilseignerin. 1998 wurde die Erbengemeinschaft bezüglich der Gesellschaftsanteile auseinandergesetzt, so daß die oben geschilderten Beteiligungsverhältnisse entstanden. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag erhöhte sich zum 31.12.1997 auf … DM. Das Gesellschafterdarlehen verminderte sich einerseits durch Regeltilgungen auf … DM, andererseits wurden sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von … DM unter Konto-Nr. 1650 ausgewiesen, wobei es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus nicht ausgezahlten Zins- und Tilgungsleistungen des Gesellschafterdarlehens … handelte. Der Jahresfehlbetrag betrug … DM.

Am 7.4.1998 faßten die Gesellschafter der Klin, … folgenden Gesellschafterbeschluß:

„Die Gesellschafter kommen überein, daß sie gemeinschaftlich auf Forderungen gegenüber der Gesellschaft in Höhe von … bedingt verzichten. Die Forderungen setzen sich im einzelnen zusammen aus:

  1. Gesellschafterdarlehen mit einem Tagessaldo von … DM
  2. nicht geflossene Zins- und Tilgungsleistungen für das Gesellschafterdarlehen zum 31.12.1997 in Höhe von … DM
  3. aufgelaufene und nicht geleistete Zinszahlungen vom 1.1.1998 bis 7.4.1998 in Höhe von … DM
  4. Mietrückstände zum 31.12.1997 in Höhe von … DM.

Die Forderungen leben in einem Betrag wieder auf, sobald die Gesellschaft ein positives Eigenkapital in Höhe von mindestens … DM erwirtschaftet hat.”

Die Gesellschafterin wies in der von ihr am 17.2.1999 aufgest...

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