Seit 1. Juli 2014 gilt das Rentenpaket der Bundesregierung, darin enthalten sind die abschlagsfreie Rente ab 63, die Mütterrente, Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente sowie die Erhöhung des Reha-Budgets. Außerdem greift zum 1. Juli die jährliche Rentenanpassung.

Neben der abschlagsfreien Rente ab 63 (45 Jahre Beitragsjahre) verbessert die Mütterrente die soziale Absicherung von Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, sie erhalten einen zusätzlichen Entgeltpunkt für jedes Kind, der auf ihren bestehenden Rentenanspruch aufgeschlagen bzw. für die spätere Rente berücksichtigt wird.

Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Juli 2014

FF 9/2014, S. 354

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