EuGH, Urt. in der Rs. C-673/16 (Coman u.a.)

Die Aufenthaltsfreiheit eines Unionsbürgers darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Mitgliedsstaat einem gleichgeschlechtlichen Ehegatten ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in seinem Hoheitsgebiet verweigert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge