In der Praxis treten zunehmend die Fälle auf, in denen der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht lebt und für das er Barunterhalt zahlen muss, der Auffassung ist, er könne mit seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln diesen Unterhalt nicht leisten. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Verpflichtungen Eltern, die für ihre Kinder Unterhalt zahlen müssen, im Einzelnen hinsichtlich der Beschaffung von Geldmitteln treffen und welche Möglichkeiten sie haben, gewisse Beträge für sich zu behalten.

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