Prütting/Gehrlein (Hrsg.)3. Auflage 2011, 2.928 Seiten, Luchterhand Verlag

Auf den ersten Blick scheint sich dieser ZPO-Kommentar nur durch das Cover von seinen Geschwistern zu unterscheiden: Auf nahezu 3.000 Seiten Dünndruckpapier ist die ZPO mit Gesetzesstand zum 1.3.2011 kommentiert.

Der zweite Blick zeigt jedoch:

Bei den insgesamt 54 Autoren dieses umfangreichen Kommentars bilden die Richter der verschiedenen Instanzen die Mehrheit, Wissenschaft und Lehre sind auch namhaft vertreten. Die Anwaltschaft mit insgesamt 8 Bearbeitern, davon 6 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim BGH, konnte sich ebenfalls einbringen und wichtige Praxisbezüge herstellen.

Erfasst sind neben dem GVG, dem EGGVG und dem EGZPO auch alle wichtigen EG-Verordnungen zur internationalen Zuständigkeit, wichtige Gesetzesnovellierungen, wie z.B. die des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes, und sonstige aktuellen Neuerungen mit großer Praxisrelevanz. So ist die Kommentierung der in Kraft getretenen Reformen im Erbrecht erweitert und die neue Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung in Berufungsverfahren erfasst. Auch das KapMuG ist enthalten und völlig neu kommentiert.

Das Werk hat die neuesten Entscheidungen unter Abwägung der Bedeutung für die tägliche Praxis auch hinsichtlich entsprechender Entscheidungen des EuGH eingearbeitet.

Und – im Zeitalter des Internets – findet eine Aktualisierung über www.ZPO-PG.de mit der Möglichkeit zum Download statt.

Bearbeiterverzeichnis und -übersicht sowie eine Inhaltsübersicht mit Abkürzungsverzeichnis gehen der eigentlichen Kommentierung voran. Darüber hinaus ist jedem Paragraphen noch einmal eine Gliederung der Kommentierung vorgestellt, was bei der konkreten Suche hilfreich ist. Schließlich wird auf Fußnoten mit "historischem" Wert verzichtet und die jeweils aktuellste Fundstelle direkt beim Text untergebracht. Das Inhaltsverzeichnis ist ausführlich genug und in der Gliederung klar und übersichtlich.

Der Aufbau der einzelnen Kommentierung jeder Vorschrift folgt dem Muster: Normzweck mit nachfolgender Hervorhebung der wesentlichen Tatbestandskriterien. Dies erleichtert die Suche wie ein grobes Raster, so dass das Auffinden spezieller Probleme – wenn nicht über das Inhaltsverzeichnis gesucht wird – erleichtert ist.

Besonders angenehm hat die Verfasserin das Absehen von einem Übermaß an Abkürzungen und den Verzicht auf ein allzu kleines Schriftbild empfunden, so dass dem Kommentar der Charakter eines – wenn auch im wahrsten Sinne des Wortes schwergewichtigen – Buches erhalten geblieben ist, zu dem man gerne greift, wenn sich im Praxisalltag ein Problem ergibt.

Autor: Linde Kath-Zurhorst

Linde Kath-Zurhorst, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Kürten

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