Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen Privater im Internet, insbesondere in sogenannten sozialen Netzwerken wie Facebook u.Ä. stand in den letzten Jahren nicht nur in der allgemeinen, sondern auch in der juristischen Diskussion.[1] Im familienrechtlichen Bereich wurde in den letzten Jahren wiederholt entschieden zum Einstellen von Lichtbildern von Kindern, das dem jeweils anderen Teil des getrennten Elternpaares unerwünscht war.[2] Die wesentlichen Probleme derartiger Fälle sollen nachfolgend kurz dargestellt werden.

[1] Zum Ganzen bereits Gounalakis/Klein, FF 2011, 487.
[2] AG Menden NJW 2010, 1614; OLG Karlsruhe FamRZ 2016, 2138 m. Anm. Burger; AG Stolzenau FamRZ 2018, 35.

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