Eine analoge Anwendung von § 1598a BGB auf andere Fälle, insbesondere ein gegen den biologischen Elternteil gerichteter Anspruch, wird zwar von Teilen der Literatur bejaht. Das Bundesverfassungsgericht hat einer analogen Anwendung dieser Vorschrift aber in seiner Entscheidung vom April 2016 eine Absage erteilt, weil eine bewusste Lücke vorliege.[54]

[54] BVerfG v. 19.4.2016, NJW 2016, 1939 (Anm. Heiderhoff 1918), FamRZ 2016, 877 (Anm. Spickhoff); Wellenhofer, JuS 2016, 1032; zurückhaltend mit Kritik: Spilker, JuS 2016, 988 und FF 2017, 92, 96.

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