Staatssekretärin Dr. Hubig hat am 4. Mai 2015 ein Symposium zum Unterhaltsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eröffnet.

Das Symposium behandelt die Frage, wie im Unterhaltsrecht auf eine wachsende Zahl von Fällen erweiterten Umgangs zu reagieren ist. Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass "in der Regel" ein Elternteil das Kind betreut, wogegen der andere Elternteil Bar-Unterhalt leistet. In der Praxis ist hingegen häufiger zu beobachten, dass beide Elternteile sich nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern. Dies kann auch bis zum sogenannten "Wechselmodell" gehen, bei dem beide Elternteile sich zu gleichen Anteilen die tatsächliche Sorge teilen.

Von Elternteilen, die den vollen Bar-Unterhalt entrichten und sich gleichzeitig intensiv um das Kind kümmern, wird diese gesetzliche Regelung oftmals als einseitig empfunden. In der Rechtsprechung wird dem bislang durch Modifizierungen bei der Unterhaltsberechnung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, dass die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt diesem Wandel angepasst und flexibler gestaltet werden.

Auf dem Symposium diskutieren daher namhafte Vertreter aus dem Deutschen Bundestag, der Rechtsprechung, der Forschung und Lehre sowie aus den Verbänden über diese Herausforderung. Es wurde deutlich, dass auf die komplexen unterhaltsrechtlichen Fragen, die das gehäufte Auftreten von Fällen des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells aufwirft, keine schnellen gesetzgeberischen Antworten möglich sind. Vorrangig soll es in den weiteren Diskussionen deshalb darum gehen, in der Rechtsprechung und im Rahmen der "Düsseldorfer Tabelle" den Fragen zu begegnen. Die im Gesetz aufgestellte Regel, dass ein Elternteil das Kind betreut, der andere Teil den Bar-Unterhalt bezahlt, ist weiterhin darauf zu überprüfen, ob sie den Regelfall in der Rechtspraxis korrekt abbildet. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass diese Diskussion fortzusetzen ist.

Pressemitteilung des BMJV v. 4.5.2015

 
Hinweis

Anm. der Redaktion:

Teilnehmer des Symposiums

Präsent waren BMJV und Familienministerium, Abgeordnete der CDU und der SPD sowie die Verbände ISUV, VAMV, DAV und DJB.

Der DAV war vertreten durch Frau Kollegin Eva Becker, unsere Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.

Die Justiz war vertreten unter anderem durch Richter am BGH Dr. Frank Klinkhammer, Direktorin des Amtsgerichts Bonn Birgit Niepmann, Vors. Richter am OLG Oldenburg Heinrich Schürmann (DFGT), Vors. Richterin am OLG München Dr. Isabell Goetz (DFGT), Richter am Kammergericht Dr. Martin Menne und Richter am OLG München Dr. Christian Seiler.

Die Wissenschaft war vertreten durch Prof. Dr. Nina Dethloff, Bonn, Prof. Dr. Volker Lipp, Göttingen, Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, Nürnberg, und Prof. Dr. Sabine Walper, München.

Auch in FF im Fokus: das Wechselmodell

Zu dem aktuellen und kontrovers diskutierten Thema sind auch im Forum Familienrecht bereits mehrere Beiträge in diesem Jahr erschienen, u.a. die folgenden Aufsätze:

Bosch, Wechselmodell und Unterhalt – Ein Lösungsvorschlag, FF 2015, 92 ff.;

Götz, Wechselmodell und Vertretung im Unterhaltsverfahren – Kritische Überlegungen zu § 1628 BGB, FF 2015, 146 ff.;

Marchlewski, Das Wechselmodell zwischen § 1671 und § 1684 BGB – Der Staat wacht an der Grenze des § 1666 BGB, FF 2015, 98 ff.

FF 6/2015, S. 224

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