Der DAV begrüßt eine gesetzliche Regelung, die das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen sichert. Die vorgesehene Errichtung eines Samenspenderegisters ist hierzu auch grundsätzlich das geeignete Mittel.
Im Detail bestehen jedoch Bedenken:
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen