Ein Unterhaltstitel, der durch den Träger der Unterhaltsvorschusskasse erstritten wurde, kann mit Ende der Leistungen nach dem UVG auf das Kind gemäß § 727 ZPO analog umgeschrieben werden (red. LS; mitget. vom 16. ZS des OLG Karlsruhe; der BGH hat mit Beschl. v. 27.8.2014 – XII ZB 62/14 – den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen). (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2.5.2013 – 16 WF 63/13)

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