Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Zuwendungen unter Ehegatten nicht deshalb von der Schenkungssteuer ausgenommen sind, weil sie zivilrechtlich nicht als Schenkungen, sondern als ehebezogen anzusehen sind.[47]

Die Überlassung eines Pkw an die Ehefrau wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn die Konditionen der Nutzung fremdüblich sind. Dies ist bei einem Gehalt von 587 EUR inkl. Sachwertbezug nach der 1 %-Regelung (Minijob) nicht mehr der Fall, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen VW Tiguan handelt.[48]

[47] BFH, Urt. v. 27.11.2013 – II R 25/12, juris; zu steuerlichen Fragen und weiteren bei ehebezogenen Zuwendungen siehe auch Herr, Nebengüterrecht, Rn 396 ff.

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