Als Rechtsfolgen ("effets de la caducité") ergeben sich die Wiederherstellung der Pflicht, die ehelichen Lasten ("charges du mariage") mitzutragen. Diese leben wieder auf. Überdies lässt die "caducité" die eheliche Beistandspflicht ("devoir de secours entre époux") fortbestehen.
Der Richter kann die Unterhaltshöhe ("pension alimentaire") ab dem Zeitpunkt der Hinfälligkeit festlegen.[8]
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