EuGH, Urt. v. 1.3.2017 – Rs. C-558/16 Mahnkopf

Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung) ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende (§ 1371 Abs. 1 BGB), wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Erbrechtsverordnung fällt.

Autor: Gabriele Ey , Vorsitzende Richterin am OLG Köln

FF 4/2018, S. 173 - 176

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