Das ist bekanntlich nicht das Ende der Entwicklung, denn es kam ja nun darauf an, was die Rechtsprechung aus dem Reformgesetz machte. Davon soll noch die Rede sein, doch will ich meine Tendenzanalyse schon vorab andeuten: Die Rechtsprechung, insbesondere des BGH, interpretiert das Gesetz nicht im Sinne des politischen Kompromisses, als der es gedacht war, sondern gibt ihm noch einen Stoß weiter abwärts.

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