Seit dem 1. September 2009 ist das FamFG in Kraft. Neu geregelt wurden auch die Vorschriften zur Unterhaltsabänderung, früher § 323 ZPO, jetzt §§ 238 ff. FamFG. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet nicht nur Auswirkungen der Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Abänderungsanträgen, sondern zugleich einige aktuelle Praxisprobleme und "Haftungsfallen".

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