Beginnen wir gleichwohl mit der positiven Alternative: Das Einkommen steigt. Beim Kindesunterhalt ist das noch relativ einfach, weil die Lebensstellung von Eltern und Kindern geteilt wird. Das gilt selbst im Falle eines so genannten Karrieresprungs, bei dem der Ehegattenbedarf jedoch bekanntlich Halt macht. "Stopp!" gilt auch für die Abfindung, soweit diese nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht benötigt wird, um die bisherigen Einkünfte zu kompensieren,[14] m.E. sowohl für Ehegatten- als auch Kindesunterhalt. Denn kompensiert werden müssten nur ausgefallene bzw. entfallene Einkünfte, die durch die Abfindung ersetzt werden: Entgeltersatz eben.

[14] Vgl. BGH FamRZ 2010, 1311 m. Anm. Maier.

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