BGH, Beschl. v. 6.11.2017 – XII ZB 105/16

Zur Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen der Abänderung einer unter Anwendung des bis zum 31.8.2009 geltenden Rechts ergangenen Entscheidung über den Ausgleich von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.7.2017 – 8 UF 73/17

Ein durch ein Bürgermeisteramt erlangtes Anrecht ist nicht gemäß § 27 VersAusglG vom Ausgleich auszuschließen, wenn zwar nur wenige Tage der Amtszeit in die Ehezeit fallen, aber langjährige, in die Ehezeit fallende Dienstzeiten aus einem anderen Beamtenverhältnis in die ruhegehaltsfähige Dienstzeit des Anrechts eingeflossen sind.

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