Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergibt sich zudem, dass die Gesetze – jedenfalls zurzeit – keinen Unterbau für diejenigen Intersexuellen enthalten, die zwischen den Geschlechtern verharren wollen. Vor allem spricht auch das Grundgesetz von Männern und Frauen.[40] Weder die Verfassung noch das Bürgerliche Gesetzbuch kennen ein "divers" oder "intersexuell" als familienrechtliche Kategorie. Das bedeutet, dass die betroffene Person außer der Bezeichnung "divers" anstatt einer unterbliebenen Eintragung keine materiellen Vorteile durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erreichen kann.

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