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FF 12/2021, Göttinger Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

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Familienrechtlerinnen und Familienrechtler der Universität Göttingen haben die künftige Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, das Abstammungsrecht zu modernisieren.

Das Abstammungsrecht ist von elementarer Bedeutung: Es weist einem Kind seine rechtlichen Eltern zu. Durch die rechtliche Abstammung wird ein familienrechtliches Statusverhältnis begründet, das für viele weitere wichtige Rechtsfragen im Leben von Eltern und Kind unmittelbare Bedeutung hat (z.B. elterliche Sorge, Unterhalt, Staatsangehörigkeit, Erbrecht). Die Reformbedürftigkeit des geltenden Abstammungsrechts steht außer Frage. Es wird den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin (insbesondere bei der Verwendung von Keimzellen Dritter) sowie der Pluralisierung von Familienformen und Eltern-Kind-Konstellationen nicht gerecht, es enthält inhaltliche Systembrüche (z.B. beim Prinzip der Statuswahrheit) und Ungleichheiten im Falle einer Samenspende (eine gesicherte Zuordnung des Kindes zum intendierten Vater erfolgt derzeit nur bei Vorliegen einer Ehe der Eltern), es ist lückenhaft (z.B. betreffend intersexueller Personen) und inkohärent (insbesondere im Verhältnis der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung jenseits der Genetik zu deren Korrektur durch Anfechtung) sowie in manchen Teilen sogar verfassungswidrig (z.B. Mit-Mutterschaft). Es verfehlt damit seinen Zweck, angemessene Regelungen für die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung zur Verfügung zu stellen. Das wirkt sich für die betroffenen Familien und insbesondere für die Kinder oft gravierend aus. Das haben eine Vielzahl wissenschaftlicher Arbeiten übereinstimmend aufgezeigt.

Der Gesetzgeber ist bis heute untätig geblieben – trotz umfangreicher Vorarbeiten. So zeigte der Bericht des 2015 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) e...

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