Vermehrt werden von den Parteien Erinnerungen zur Kostennote eingelegt. Selbstverständlich haben die Parteien das Recht, den nicht selten erheblichen Aufwand für die Begutachtung zu überprüfen. Wird dann eine Kürzung des Entschädigungsantrages erreicht, wird dies seitens der Parteien im Internet aber immer wieder als Abrechnungsbetrug des Sachverständigen bezeichnet und es erfolgen manchmal Anzeigen bei der Polizei wegen Betrugs.

Die Erinnerung erreicht den Sachverständigen häufig erst lange nach Abschluss des Gutachtens, also zu einem Zeitpunkt, zu dem nach der Datenschutzgrundverordnung die Daten bereits hätten gelöscht werden sollen. Nach Löschung der Daten ist der Sachverständige nicht mehr in der Lage, die Fragen bezüglich seiner Kostennote ausreichend zu belegen.

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