Eine weitere Ebene, um mit dem Gutachter einen Konflikt auszuleben, stellen Ablehnungsanträge dar, die sich nicht ausschließlich auf das persönliche Verhältnis des Sachverständigen zu den Betroffenen, sondern im Wesentlichen auf inhaltliche Aspekte des Gutachtens beziehen. Damit kann erreicht werden, dass die vom Gericht gewünschte, wenn auch nicht zwingend vom Sachverständigen, zu erstellende Stellungnahme, nicht abgerechnet werden kann.[29]

Der Sachverständige wird in der Regel, auch, um dem Gericht behilflich zu sein und seiner ethischen Verantwortung als Sachverständiger gerecht zu werden, auf diese Ablehnungsgesuche schriftlich eingehen. An dieser Stelle würden Anleitungen durch das Gericht, ob eine Stellungnahme gewünscht und diese abgerechnet werden kann, dem Sachverständigen Klarheit verschaffen.

[29] Hierzu IfS 2008, 4, 16 mit Rechtsprechungshinweisen; BGH DS 2011, 33; KG Berlin DS 2011, 282; OLG Celle IfS 2012, 4, 20.

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