Beim gesetzlichen Güterstand waren nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage (nur) drei Zeitpunkte für die Bewertung entscheidend. Dabei musste der Vermögensstatus jeweils auf beiden Seiten der Eheleute ermittelt werden. Zu berücksichtigen waren:

Das Anfangsvermögen,
das Endvermögen,
privilegierte Zuwendungen i.S.d. § 1374 Abs. 2 BGB.

Durch die Güterrechtsnovelle sind einerseits einschneidende Änderungen in der Beweislast beim Anfangsvermögen zu berücksichtigen. Andererseits ist der Zeitpunkt der Trennung hinzugekommen. Sofern der Güterstand zwischen dem Trennungszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (oder des vorzeitigen Zugewinnausgleichs) endet, gilt § 1375 Abs. 2 BGB. Damit hat die Gesetzesnovelle auch gravierende Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast im gesetzlichen Güterstand.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge