OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.7.2023 – 16 UF 86/23

Zur Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung auf einen Elternteil, der zusammen mit den Kindern in das polizeiliche Opferschutzprogramm aufgenommen wurde und mit ihnen an einen geheim gehaltenen Ort umgezogen ist.

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