Wird Unterhalt geltend gemacht, bei dem Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht wird und/oder Einkommen der unterhaltsberechtigten Person zu berücksichtigen ist, liefert die vereinfachte Berechnungsmethode von Gutdeutsch/Maaß ausreichend genaue Ergebnisse – solange auch für diese Fälle noch keine Formel entwickelt wird. Wird lediglich der Krankenvorsorgeunterhalt, gegebenenfalls einschließlich des Pflegevorsorgeunterhalts geltend gemacht, kann dieser Vorsorgeunterhalt mathematisch exakt nach den beiden dargestellten Formeln errechnet werden.

Autor: Dr. Wolfgang Conradis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Duisburg

FF 11/2021, S. 438 - 440

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