Gabriele Ey

Die Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Verfahren ist weiterhin Gegenstand politischer Diskussion. 2018 hatten die Kinderrechtekommission des DFGT (FF 2018, 178) und die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kommissions-Drucks 19/04) Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren gefordert (FF 2019, 62 ff.). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Qualitätsdebatte erneut aufgegriffen (BT-Drucks 19/8568). In der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 25.9.2019 hat eine öffentliche Sachverständigenanhörung stattgefunden (FF aktuell, in diesem Heft). Wann der Deutsche Bundestag abschließend über den Antrag entscheidet, steht noch nicht fest.

In den von Rechtsanwalt Klaus Schnitzler geführten Interviews hat die Vorsitzende des DFGT, VRinOLG Prof. Dr. Isabell Götz (FF 2019, 46), die Qualitätsoffensive nachdrücklich unterstützt und die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln, Gräfin von Schwerin (FF 2019, 178), sich für eine längerfristige Personalpolitik ausgesprochen, die in Familiensachen erfahrene, hochqualifizierte und gut geeignete Richterinnen und Richter zum Einsatz bringt. Klaus Schnitzler hat gerade unter der Überschrift "Familiengerichte gestern und heute" einen Überblick über die Diskussion zur "Qualität der Familienrichter" gegeben (FF 2019, 382 ff.).

In seiner Stellungnahme vor dem Deutschen Bundestag hat Joachim Lüblinghoff, VRiOLG Hamm, darauf hingewiesen, dass Richter schon auf Grund ihres Eides, das Richteramt nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben, verpflichtet sind, sich ständig fortzubilden, und dass in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt diese Fortbildungspflicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. In den Ausbildungsstätten Trier und Wustrau bietet die von Bund und Ländern finanzierte Deutsche Richterakademie ein gut angenommenes Fortbildungsangebot. Es werden Grundlagen- und Einführungskurse für Dezernatsanfänger und -wechsler, Veranstaltungen zu familienpsychologischen Sachverständigengutachten, einvernehmlichen Konfliktlösungen, lösungsorientiertem Arbeiten unter Berücksichtigung des Kindeswohls in Sorge- und Umgangsverfahren, Gewalt in der Familie, Anhörung von Kindern und Jugendlichen, zum Kindschaftsrecht mit interdisziplinären Bezügen, zum sicheren Umgang mit Aussage und Vernehmung, zur Mediation und zu psychologischen Grundlagen des Entscheidens angeboten. Die Fortbildungseinrichtungen der Länder haben ein breites Spektrum an Veranstaltungen zum Familienrecht; es gibt auch Inhouse-Schulungen und regionale Seminare. Durch eine angemessene Ausstattung der Fortbildungseinrichtungen von Bund und Ländern ist zu gewährleisten, dass jeder Richter die Möglichkeit hat, diese Fortbildungsangebote so wahrzunehmen, dass er sich zeitnah auf neue Aufgaben vorbereiten und weiterbilden kann. Wird das Familienrecht in seinen Grundzügen mehr als bisher zum Gegenstand von Studium, Referendarausbildung und Examina gemacht und tragen die Präsidien der Gerichte dafür Sorge, dass persönlich geeignete und erfahrene Richter im Familienrecht eingesetzt werden, kann man auf die Normierung besonderer Eignungsvoraussetzungen wohl verzichten.

Die Justiz stößt zunehmend an ihre Belastungsgrenze. Dem wird man jedenfalls im Kindschaftsrecht wegen der Grundrechtsbezogenheit der Verfahren kaum durch schlankere und effizientere Verfahren begegnen können. Die vorgeschlagene Einführung des Kammerprinzips beim Amtsgericht dürfte angesichts der knappen Personalressourcen und vor allem bei kleineren Amtsgerichten nicht der richtige Weg sein, auch nicht die Aufwertung der Tätigkeit des Familienrichters durch eine gegenüber den in anderen Rechtsgebieten eingesetzten Richtern bessere Besoldung. Schließlich wird auch eine besondere Familiengerichtsbarkeit aus meiner Sicht nicht zur Qualitätssteigerung beitragen.

Autor: Gabriele Ey

Gabriele Ey, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln

FF 11/2019, S. 425

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