OLG Hamm, Beschl. v. 7.6.2017 – 10 UF 68/17, FamRZ 2017, 1596

Die Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt beim Wechselmodell ist mangels Beschwerdebefugnis nicht durch die Eltern angreifbar.

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