In der anwaltlichen Beratung hat die Ehefrau erfahren, dass sie fiktiv Einkommen zugerechnet erhält, wenn Sie keine Arbeit aufnimmt, und dass sie gegebenenfalls auch verpflichtet ist, den Wohnsitz zu wechseln. Die Höhe des fiktiv zuzurechnenden Einkommens wurde beiden Parteien in der anwaltlichen Beratung unterschiedlich angegeben, die Ehefrau erhielt die Auskunft 700 EUR/mtl. und der Ehemann 1.000 EUR/mtl.

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