Ehefrau 43 Jahre, Erzieherin

Ehemann 42 Jahre, Fahrzeugbauer, Angestellter im Außendienst

Kind: 12 Jahre weiblich

Kind aus erster Ehe der Ehefrau: 25 Jahre, weiblich

Die Eheleute lebten bereits seit längerem getrennt. Der Ehemann ist mit der gemeinsamen Tochter im Hausanwesen verblieben, das z.T. auch seinen Eltern gehört. Das Grundstück gehört zu ¼ jedem Ehepartner und zu ½ den Eltern des Ehemannes. Das Haus ist Wohnungseigentum. Eine Wohnung bewohnen die Eltern des Ehemannes. Die Wohnung der Eltern wurde auch teilweise von dem Ehepaar finanziert. Die Eltern waren nicht finanzstark. Die finanziellen "Flüsse" waren außerdem nicht mehr nachzuvollziehen.

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