1. Zur Durchlässigkeit und Verknüpfung der Ausgleichssysteme sind vertragliche Vereinbarungen zu fördern. Insbesondere ist neben Prozess- und Beratungshilfe eine "Vertragskostenhilfe" vorzusehen.

    angenommen 27:6:2

  2. Der gesamte Ausgleich findet bei entsprechender Antragsstellung in einem umfassenden Verfahren statt, das neben Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch die Verteilung des Hausrats und die Zuweisung der Ehewohnung sowie sonstige Ansprüche umfasst (Verbund).

    angenommen 30:4:0

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge