OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.4.2022 – 20 UF 16/22

1. Wird einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen und verfolgt er im Beschwerdeverfahren nur noch das Ziel, dass statt des Jugendamts ein naher Verwandter zum Vormund bestellt wird, lässt dies seine Beschwerdebefugnis nicht entfallen.

2. Das Jugendamt kann nach § 1791b BGB erst dann als Amtsvormund/Pfleger ausgewählt werden, wenn – anders als vorliegend die Tante des Kindes – ein geeigneter ehrenamtlicher Einzelvormund nicht gefunden werden kann.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.4.2022 – 1 UF 219/21

1. Bei der Gesamtabwägung der Kindeswohlkriterien in einem sorgerechtlichen Verfahren finden insbesondere auch die von den Eltern erstrebten Betreuungskonzepte Berücksichtigung.

2. Infolge eines sorgerechtlichen Beschlusses kann durch Entscheidung des durch ihn zur alleinigen Aufenthaltsbestimmung berechtigten Elternteils ein zuvor einvernehmlich praktiziertes und nicht in einem vorangegangenen Umgangsverfahren familiengerichtlich geregeltes paritätisches Wechselmodell beendet werden.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.6.2022 – 18 UF 22/22

An der positiv festzustellenden Kindeswohldienlichkeit im Sinne von § 1685 Abs. 2 BGB kann es trotz des Bestehens einer tragfähigen Bindung zu der den Umgang begehrenden Bezugsperson fehlen, wenn der leibliche Elternteil den Umgang vehement verweigert und das Kind hierdurch einem solchen Loyalitätskonflikt ausgesetzt ist, dass auch begleitete Umgänge nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Kindes durchgeführt werden können (Anschluss OLG Braunschweig FamRZ 2021, 195).

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