Das Amtsgericht hatte ohne sachliche Begründung den Verfahrenswert in der Unterhaltssache der Zwillinge auf ein Viertel des ursprünglich von ihm selbst vorgegebenen Verfahrenswertes gekürzt.

Das OLG Köln hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung den vollen Unterhaltsbetrag für zwölf Monate festgelegt.

Auch nach dem Beck-Online Kommentar Streitwert ist in der 36. Edition von Mayer/Dürbeck, Stand 1.7.2021, eine Reduzierung des Streitwertes abgelehnt worden. Im Übrigen mit Hinweis auf den HK-FamGKG Kommentar von Schneider zu § 51 RdNr. 165, der volle Wert nach § 51 Abs. 1 FamGKG maßgeblich (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2013, 04903 = AGS 2013, 184; OLG Celle FamRZ 2003, 465 und OLG Köln AGS 2000, 239 = NJW RR 1999, 1303 und andere Oberlandesgerichte).

Mitgeteilt und kommentiert von Rechtsanwalt Klaus Schnitzler, Euskirchen

FF 10/2021, S. 420

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