Ob Miteigentum oder Alleineigentum des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten, ob vor oder nach Scheidung: Der in der Wohnung Verbliebene sollte sich Gedanken darüber machen, ob er den Schutz eines Mietverhältnisses in Anspruch nehmen will.

Autor: Reinhardt Wever , Vizepräsident des OLG a.D., Bremen

FF 10/2019, S. 387 - 391

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