Ob Miteigentum oder Alleineigentum des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten, ob vor oder nach Scheidung: Der in der Wohnung Verbliebene sollte sich Gedanken darüber machen, ob er den Schutz eines Mietverhältnisses in Anspruch nehmen will.
Autor: Reinhardt Wever , Vizepräsident des OLG a.D., Bremen
FF 10/2019, S. 387 - 391
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen