Nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2018, der bereits am 1.12.2017 zwischen den Senatsmitgliedern des I. Senats des BVerfG vereinbart worden ist, ist vorgesehen, dass das Familienrecht in Zukunft aufgeteilt wird.

Frau Prof. Dr. Gabriele Britz ist für das Unterhalts-, Güter- und Versorgungsausgleichsrecht zuständig. Das sonstige Familienrecht, insbesondere das Kindschaftsrecht sollte der neu zu wählende Bundesverfassungsrichter übernehmen.

Diese Regelung, die auch in der Fachöffentlichkeit weitgehend unbeachtet blieb, ist zum Juli 2018 wirksam geworden, nachdem der neue Verfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke gewählt worden war und sein Amt angetreten hat.

Demzufolge sind nun zwei Verfassungsrichter aus dem I. Senat für das Familienrecht tätig.

Prof. Dr. Radtke (Jahrgang 1962) kommt vom Bundesgerichtshof und war ab 2012 Richter im I. Strafsenat des BGH. Er ist außerdem Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Hannover. Von 1998 bis 2012 war er Universitätsprofessor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität des Saarlandes, an der Universität Marburg und an der Universität Hannover.

Das Familienrecht ist somit auf die Dezernate von Frau Prof. Dr. Britz und Herrn Prof. Dr. Radtke aufgeteilt.

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler

FF 10/2018, S. 382

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