Ausgangspunkt der Überlegungen ist dieser fiktive Sachverhalt:

 
Praxis-Beispiel

F lernt zu Beginn ihres Lehramtsstudiums den M kennen und zieht mit ihm zusammen. Beide pflegen dank eines außergewöhnlich hohen Einkommens des M einen sehr aufwändigen Lebensstil. F, die in beiden Staatsexamina gute Noten erzielt, wird von M schwanger. Kurz nach dem zweiten Staatsexamen bringt sie am 1.9.2010 das gemeinsame Kind K zur Welt. Ende August 2011 trennen sich F und M.

F zieht mit K in eine Mietwohnung. Im September 2012 tritt F eine Vollzeitstelle als Lehrerin an einer Schule in ihrer Nachbarschaft an, aus der sie ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 2.500 EUR erzielt. Etwa zeitgleich beginnt sie eine Beziehung mit dem Studenten S.

Während ihrer Arbeitszeit zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr stellt sie die Betreuung von K in einer Krippe und durch ein Kindermädchen sicher. Hierfür muss sie monatlich 500 EUR aufwenden. Ab September 2013 besucht K einen Kindergarten, in dem er werktags von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr betreut wird. Den Kindergartenbeitrag zahlt M. F setzt ihre Vollzeittätigkeit zunächst fort.

Im Oktober 2013 zieht S mit ihr und K zusammen. Ab Februar 2014 reduziert F ihre Arbeitszeit auf 50 % bei ebenfalls hälftiger Reduzierung ihres Einkommens, weil K Störungen im Sozialverhalten entwickelt, die nach kinderpsychologischer Einschätzung in entsprechendem Umfang eine persönliche Betreuung durch F notwendig machen. Ab September 2014 verkürzt sie ihre Arbeitszeit sodann auf nur noch 25 %, weil sie sich nebenberuflich zur Yogalehrerin ausbilden lassen möchte.

Im Januar 2015 verstirbt M, der von seinem Neffen N beerbt wird. Im Juni 2015 heiraten F und S.

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