Die Ergebnisse der Umfrage zeigten sowohl die hohe praktische Relevanz der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Aspekte als auch einen Reformbedarf im Recht des Kindesunterhaltes und im Kindschaftsrecht. Dabei dürfte die Komplexität der Materie unbestritten sein. Sie sollte aber nach Auffassung des Verfassers nicht dazu führen, generelle Reformüberlegungen nur deshalb von vornherein auszuklammern, weil deren Umsetzung umso schwieriger ist. Es bedarf des Zusammenwirkens familienrechtlicher, sozialrechtlicher, steuerrechtlicher und kinderpsychologischer Überlegungen – und das nach Möglichkeit nicht erst in der nächsten oder einer der nächsten Legislaturperioden.

Autor: Dr. Christian Grabow

Dr. Christian Grabow, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator, Ludwigslust

FF 9/2023, S. 339 - 340

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