Eingeleitet wurde der Abschnitt mit der Frage, ob die Mitglieder der AG die Einführung eines "Kinderverbundverfahrens" begrüßen würden, in dem kindschaftsrechtliche mit Fragen des Kindesunterhaltes gemeinsam verhandelt und entschieden würden. Mehrheitlich (53 %) lehnten dies die Teilnehmer ab, während 43 % positiv votierten und 5 % angaben, hierzu (noch) keine Meinung zu haben (Folie 22).

Dieses Ergebnis war angesichts der oben dargestellten Angabe nicht ohne weiteres zu erwarten, dass unterhaltsrechtliche Aspekte in kindschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen eine erhebliche Rolle spielen (vgl. Folie 5).

Von denjenigen, die sich für ein Kinderverbundverfahren aussprachen, gaben allerdings 62 % an, ein solches Verfahren solle nur auf Antrag eingeleitet werden, während 38 % der Meinung sind, es wäre ein Verfahren von Amts wegen (Folie 24).

Vor dem Hintergrund des schon häufig geäußerten Wunsches nach einer zusätzlichen Qualifikation von Familienrichtern richtete sich eine weitere Frage darauf, ob die Mitglieder der AG eine Erweiterung in der Besetzung des Familiengerichtes in Kindschaftssachen befürworten würden. Dies lehnten 59 % ab, während 25 % der Überlegung zustimmten und 17 % hierzu noch keine klare Position eingenommen haben (Folie 25).

Bei denen, die sich für eine Erweiterung des Familiengerichtes aussprachen, votierten 80 % dafür, dass der/die zusätzliche Beisitzer/in über eine besondere kinderpsychologische Qualifikation verfügen müsse (Folie 26). Zugleich meinten 60 % der Teilnehmer, er/sie solle die Funktion eines ehrenamtlichen Richters mit Entscheidungsbefugnis haben (Folie 27).

Die Umfrage schloss mit einer offenen Frage, die den Teilnehmern die Möglichkeit bot, anzugeben, welche Aspekte in Reformüberlegungen noch berücksichtigt werden sollten. Hervorhebenswert ist, dass die Anregung gegeben wurde, die unterhaltsrechtlichen Auswirkungen im paritätischen Wechselmodell und bei erweiterten Umgängen einfacher und handhabbarer zu gestalten. Dabei wäre an Quoten der Betreuungsanteile von 40:60 oder 30:70 neben den gleichen Anteilen von 50:50 im paritätischen Wechselmodell zu denken.

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