OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.6.2023 – 9 WF 467/23

Zu den Auswirkungen der Erhöhung des Schonvermögens zum 1.1.2023 (DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGBXII) auf 10.000 EUR und der Bewertung des Vermögens beim seit 1.1.2023 geltenden Bürgergeld (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) auf die Obliegenheit zur Verwertung eines privaten Kraftfahrzeugs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe.

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