Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption soll aufgehoben werden. Die angenommene (adoptierte) Person soll den bisherigen Familiennamen behalten können, den Namen der annehmenden Person erhalten können oder eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.

Der Entwurf wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0823_Namensrecht.html

FF 10/2023, S. 383 - 384

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